Kiening: Genealogie im Gebiet nordwestlich von München

Allershausen Landkreis Freising

Für Allershausen und die dazu gehörenden Orte habe ich in den 1990-er Jahren die Briefprotokolle des Pfleggerichtes Kranzberg ausgewertet. Diese Notarurkunden sind für den Zeitraum von 1706 bis 1803 vorhanden. 1803 wurde das Pfleggericht Kranzberg aufgelöst und nach Freising verlegt. Nach den Briefprotokollen erstellte ich für die alten Häuser die Besitzer-Folgen und habe diese 1998 Herrn Koob (siehe unten) zur Verfügung gestellt für das nachfolgend beschriebene Buch. 2001 veröffentlichte ich meinen Text im Internet. Bei mir stehen die genauen Quellen-Angaben. Die Originale der Briefprotokolle sind im Staatsarchiv München und anhand meines Quellen-Datums mit Signatur zu finden.

Anfangs zusammen mit Herrn Koob, nach dessen Tod alleine, hat Herr Erich Wolf in Kochel die Pfarrbücher nochmal vollständig ausgewertet und als Familien dargestellt. Herr Wolf hat 2006 alle Friedhöfe der Pfarrei besucht und die Grabsteine fotografiert. Dadurch konnte er Gegenwartsdaten ergänzen, die aus den Pfarrbüchern wegen Datenschutz nicht zugänglich sind.

2008/2009 ergänzte ich die Hausbesitzer vor 1812 mit den Pfarrbuchdaten, sowie die Familien des 19. Jahrhunderts, die mir Herr Wolf freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat.
Damit werden die Pfarrbuch-Daten vollständig veröffentlicht. Meine Darstellung beschränkt sich auf Personen, für die im Pfarrbuch Einträge (also Heiraten, Taufen, Beerdigungen) entstanden sind. Nur kurz in Allershausen ansässige Leute, sowie Güterhändler, auswärtige Hauseigentümer, Banken usw. erscheinen bei mir nicht. Hier verweise ich auf das unten genannte Buch. Mein Thema sind die genealogischen Zusammenhänge, nicht die detaillierten Eigentumsverhältnisse.

Leider sind die Pfarrbücher in Allershausen erst ab dem Jahr 1748 erhalten. Ältere Pfarrbücher wurden bei einem Pfarrhaus-Brand vernichtet.
Unvollständig bleiben deshalb die Geburtsdaten bei allen Allershausern, die vor Beginn des Taufbuches, also vor 1748 geboren wurden. Ebenso fehlt das Heiratsdatum bei allen, die vor 1748 geheiratet haben. Das Sterbedatum ist enthalten, wenn solche Personen nach 1748 gestoren sind. Aus der Altersangabe läßt sich manchmal das Geburtsjahr errechnen.

Zur Gegenwart hin sind meine Daten ebenfalls unvollständig, da für uns die Bücher des Standesamtes ab 1876 nicht zugänglich sind. Sterbedaten für alle nach 1875 gestorbenen finden Sie nur, wenn zufällig der Grabstein im Jahr 2006 noch vorhanden war. Daten von lebenden Personen dürfen sowieso nicht veröffentlicht werden. Deshalb endet meine Darstellung mit Geburtsjahr 1905. Im unten genannten Buch finden Sie teilweise neuere Daten, wenn der Verfasser Koob solche von den Betroffenen erhielt.

Die Liste der Grabsteine finden Sie über das Namensregister. Grabsteinbilder können Sie von Erich Wolf in Kochel erhalten.

Die Original-Urkunden der Pfarrbuch-Einträge finden Sie im Erzbischöflichen Archiv in München und können dort auch Kopien und Abschriften des vollständigen Textes bekommen.

Besonderheiten für die Orte Walterskirchen, Angerhöfe und Schernbuch siehe Paunzhausen.
Besonderheiten bei der Pfarrei-Zuordnung siehe auch Tünzhausen.
In Laimbach gehört die Haus-Nr. 6 "Salzhuber" zur Pfarrei Hohenkammer. Die übrigen Häuser in Laimbach sind in Allershausen verzeichnet.

Zur Pfarrei Allershausen gehörten die Orte Thurnsberg und Hagenau, die in der Chronik von Hohenbercha beschrieben sind.

Wer seine Vorfahren in Allershausen hat, sollte wegen der Fotos folgendes Buch erwerben.

Häuserbuch der Gemeinde Allershausen

Ortschronik Band 2, Verfasser Wolfgang H.Koob und Andreas Sauer ,

Herausgeber Gemeinde Allershausen 2003

Bereits 1991 ist von Wolfgang Koob eine Ortschronik (Band 1 ) von Allershausen im Landkreis Freising erschienen. Der Verfasser Koob wurde damals heftig kritisiert, weil er das heiße Eisen NS-Zeit etwas ungeschickt angefaßt hatte. Trotzdem ließ er sich nicht entmutigen und sammelte unverdrossen weiter Material. Er wertete Pfarrbücher aus und sammelte Fotos für einen zweiten Band, der die einzelnen Häuser beschreiben sollte. Im Jahr 2000 ist Wolfgang Koob gestorben.

Der Historiker Andreas Sauer M.A., hat sich, unterstützt von der Witwe Frau Anna Koob, um das Material angenommen. Er hat es fachmännisch vervollständigt mit Quellen aus dem Staatsarchiv München und zu einem großformatigen Buch mit 580 Seiten aufbereitet.

Für jedes alte Haus enthält es neben der Besitzerfolge ab 1612 eine Ahnentafeldarstellung mit den Lebensdaten, sowie sehr gut reproduzierte Fotos.

Koob hat die erst 1748 einsetzenden Pfarrbücher bis zur Gegenwart ausgewertet. Andreas Sauer ergänzte und sicherte diese Daten mit Hilfe der Kataster. Außerdem hat Sauer frühere Staatsarchiv-Quellen (Steuerbücher 1671, 1612 und frühere ) zitiert.

Beschrieben sind alle Häuser der heutigen Gemeinde in den Orten Allershausen, Unterkienberg, Eggenberg, Schroßlach, Laimbach, Hinterbuch, Leonhardsbuch, Aiterbach, Tünzhausen, Göttschlag, Kreuth (bei Tünzhausen) und Oberkienberg.

Namensregister, Ortsregister mit den Herkunftsorten der einheiratenden Personen und Berufsregister runden das Werk ab. Für Familienforscher mit Vorfahren in diesen Orten ist das Buch eine Fundgrube.

Das Buch (Auflage 750 Exemplare) hat keine ISBN-Nummer und kann nur von der Gemeinde Allershausen, Johann-Boos-Platz 6, D 85391 Allershausen, bezogen werden. Zusammen mit dem Band 1 der Ortschronik soll der "Paketpreis" nur 35 Euro betragen (Preis ohne Gewähr).

Ortschronik Band 3

Inzwischen (2008) hat Andreas Sauer noch einen dritten Band mit der Pfarreigeschichte heraus gebracht. Alle drei Bände sind wie vorstehend bei der Gemeinde Allershausen erhältlich.

Beispiel Briefprotokolle Allershausen Haus-Nr.11

Abgeschrieben im Staatsarchiv München  von Erich Wolf, Kochel

-Briefprotokolls Pr. 17 Pfleggericht Kranzberg,

Übergabevertrag vom 20.12.1741 :

Wolfgang Wolf ,Rusp an Tochter Catharina Ruspin
:
"Zuwissen, die Übergab welche zwischen Wolfgang Wolf, Rusp aus Allershausen, und Maria dessen Eheweib auf
ewigs: anweisen und Beystandsleistung Johann Mathias Mögger Gerichts Brocurator alhier zu Krandtsperg, an
einem: der ihrer frtl: lieben Tochter Catharina Ruspin auf Anweisg: und Beystandsleistung Johan Christof Niesl
Ghrts. Brocurator Übernemmerin anderen Theils vorbeygegangen, und beschlossen wourd, als nemblich: und
E r s t e n s:, übergibt obiger Wolfgang Rusp, und Maria dessen Eheweib, gewolt ihrer Tochter
(Seite 2) Catharina, mit Vorwissen und Consens hierauf benannter Grundherrschaft, ihres ein zeit lang ingehabt: zu
dem Johanitern nach Freysing grundbahrens ganzens Hof, worauf vereinbarthe Freystiftsgerechtigkeit
herkommens ist, samdt aller ein: und Zugehör Schif: und Gschirr, Hey: und Krumensfuthers, Roß: und Küh, Vich,
liegent: und fahrendes, nichts hiervon, besonderts noch ausgenommends hingegens und
Z w e i t e n s : ist Übernemmerin schuldig, und verbundtens, zum Gottshaus Allershausen 75 : ft. und zum Gottshaus
Waltherskhirchens 25: ft. Capitals so sy entweders aufs neu widerumbs versehens oder heimbzalln soll, das die
lobl : Grundherrschaft 200: ft.
(3) Items den Wirth zu Allershausen 112: ft. die Stiglmillerin daselbs gelihens Gelt .75 ft.: Bärtlmee Millkreuter
von Enderdtpfaffenhofens ein auständiges Heurathsgut 30. fl.: den Zehlmeyer von Geysnhausen . 12 f :
dem Falter Schneider von Allershausen gleiches Gelt .20 fl: e dem clain gelten .51 fl: und denen .5 . Geschwistrigend: dem Mathias .20:, Gertraud .18, Anna . 16: Maria .14: und Thetesia .10. Jahre alt, jeder 200 ft.
thut .1100 ft: zuambs aber folgentermassen zu bezahlens , das hieraus auf seines ihrer Übernemmerin
Hochzeit tag .300. ft: bar erlegt werd solls, dann dem Hueber zu Eggrnberg .100. ft: und ihrige den andern cleinen
Schulden gebirens thun, die an>
(4) die oberwehnt sambentliche Schulden gänzlich abgefihrt sein werd, hat alsdan die Übernemberins zalt
jährlich . 50. ft: Frist zu bezalt welche sy das selbe dem Alter nach, zu ziehen habe, im Fahl aber eines sich
verheurathen würd, weren ihr sodan gleich .100. ft: baar zubehändtigen,
D r i t t e n s solle auch die Überneberin schuldig sein, deren .4. Schwestern, zur Ausfertigung ain Pöth, ain
Khua, ain Casten, und ein Pöttstat zu behändign, auf allen .5. Geschwistrigten bey verheurathung den gewöhnlich
Auszug frey auszahlt, den Mathias vor die Kirch zu cleiden, der aber eins in Dienst krankhaft oder liegerhaft: würdet hat Sy hier
(5) auch die Hausmanns Cost .4. Wochen lang gratis zu geniessen, die bessere Kost aber seber auch all Medikamente sich beyzuverschaft . Beim Hof das freye underkhombs, im Fahl aber eins gar schadhaft würde, sohi beim Gut underhalts werd müsste, wenn sodan das Heurathsgült derntwegen zurükh zulassn wo beierbens auch bedingt: und ausgemachtwurd, da ein Geschwistrigt sterben solte, falts auf andern die ander Geschwistrigt, jedoch mit Ausschluss der Übernemberin mit einand zu erben.
Die heutige Briefscosten zahlt die Übernemberin alleinig , die sonstige bescheid: und quittungs costen aber die Geschwistrigt.
Der Übergab einer ....
Döring Honores Oberamt , Hans Eder (Mitterschreiber)

II. Übergabevertrag am 12.Jenner 1747, von Wolfgang Wolf, Rusp, an Sohn Mathias Wolf, Ruspen

Pfleggericht Kranzberg Pr. 19.
"Zuvernemen dießen Übergabsbrief, Welichen zwischen Wolfgang Wolf Rusp Ganzen Paurn zu Allershausen dis Ghrts. und Maria dessen Eheweib: auf Anweis: und Beystandts Laistung dess Ehrnvessten
Herrn Johann Christophen Niesl, Verpflichten Ghrts. Procuratoris alhir zu Crandtsperg, ybergeben an ainem,
dann der Eheleibliche Sohn Mathias noch ledig: unnd allerdings Voggtbahren Standts ybernemmern anderten
thails sambentlich bey Angeb: und
( Seite 2) Verbittung diss selbst gegenwerttig auf obrigkeitliche Ratifikation unnd Grundherrliche Consentirung
nachfolgentermassen aufgericht, abgered: und beschlossen worden. als Nemb: (lichen)
Ersstlichen folget hiermit zu wissen, daß allschon am 20. Xber: ao: 1741 durch Übergabsbrief eingekommen und
enth ... von Gmelt Ruspischen Eheleithen deren eheleibl: Tochter Catharina , diese jetzt.aber an Joseph Kern
HalbPauer von Giggenhausen verheurathet, von denselben ingehabt:, genutzt: und genossen den ihrer
Johannitern nacher Freysing Grundbaren halben Hof zu gedachtem Allershausen kraft veranlaither Freystifts
Gerechtigkeit: herkommens beysambt all anderen Vermögen; Haus: und Paumanns Fahrnus ohnne Austrag
(3) ybergebn und eingeantwortet worden. Wiezumahlen nun aber die selbe hirauf mit keiner anstendigen Verheuratung bis anhero aufkhommen - wieder sothanes Vermögen ordentlich behaupten kennen: Als
ybergeben und cediren
Andertens gemelt Ruspische Eheleith umb Verhoffent ihres bessern Nuzen, Wohlfahrt: auch Hochen Alters willen,
vorbesagt deme Eheleibl: Sohnn Mathias obverstandtenen Ganzen Hof mit all anderem Vermögen, Cum omnibus
pertinentis ( = mit allen zugehörigen), nichts/: außer was der unter obigen 20. Xber: 1741 in sonderheit
aufgerichte Austragsbrief bey Welchem es annoch sein angeordnetes und in der alten qualitet vertragentes
Verbleiben haben solle, muß dem allerdings mit abreichung nachgelebt werden, in sich begreiffet und vermag:/
hievon besondert: noch ausgenommen, also: und dergestalten, daß derselbe solch alles hinfüran Wohl inhaben,
nuzen und gebrauchen möge, wie es ihm
(4) gelust: unnd gelangt und sich mit dergleichen Gütern, doch ohne
Schaden der Löbl: GrundtHerrschafft zahlen unnd zu handten gebiehrt. Dahingegen aber: und zu erlich messiger
Recompensierung dessen nun ist.
Drittens derselbe schuldig unnd verbundten, yber inbehaltung seiness Vätter: unnd Mütterlichen Erbthails dessen
Er mitls diser übernams Taüte contentirt würdet, in allem zu einers ybergabs Summ a benantlichen Aintausend
dreyhundert und drey zechen Gulden 30 Xr. heraus zugeben: unnd gutzumachen, solchermassen das er hiervon zum Lobwürdtigen Gottshaus Allershausen an verhoffentes Capital 75 ft. dann: derley zum Gottshaus Walckherskürchen auch 25 ft. item der Löbl: Grundt-
(5) herrschaft nacher Freysing, eb enfahls entnommenes Capital 100 ft., Verfahlene
Zinsungen hiervon: 50 ft. Weitters dem Wirth zu Allershausen Antonio Pchmayr zu unterschidlichenmahlen
hergelichenes quartier Gelt, und in andere weg 177 ft., Maria Moserin Stiglmüllerin alda Gelichenes Gelt 75 ft.,
Michael Mayrhofer Schneider alda auch derley gelt 20 ft., dem Zellmayr von Geisenhausen umb
ain aberkaufftes Ross yber das bezahlte noch 9 ft., Marxen Wildtgruber Hueber von Eggenberg gelichenes gelt
yber das erlegte auch noch 43 ft., dem sogrnadten Anderl miteinander dergl: 18 ft., Crämmer Jäil
zu Pfaffenhofen umb abgeholtes Eisen 8 ft., Christophen Demmelmayer dermahligen Crammern zu Crandtsperg
gelichenes Gelt dl.: 20 ft., Feichtl Haser (?) von Aitterbach umb abgegebenen Haabern
(6) 4 ft., Jäger alda Holz gelt 5 ft.,
der Froschappel zu gemeltem Allershausen Gelt 10 ft., dem der Märtlischen Kindt daselbst
dergleichen 7 ft., ferner der alten Stopffin Wittwe derohrten unnd dem Sohn miteinander ebenfahls gelichenes Gelt
15 ft., Peter Bachlthauser alda ingleichen solches Gelt 11 ft. 30 kr., dem Schwaben aus der Miltach Holzgelt 7 ft.,
dann dem Camm steiger zu Freysing Rauchfang Putzer Lohn 16. ft., item Catharina vorbesagten Josephen Kern zu
Giggenhausen Eheweib, versprochenes Heurathsgut yber das empfangen annoch 130 ft., unnd entlichen denen
annoch vorhandtenen 4 Eheleiblichen unnd ledigen Kindern benanntlichen Ger-
(7) thraud 24, Anna 22, Maria 20 und
Theresia 15 Jährigen Alters, aus welchen die Erstere vogtbahr gegenwerttig erschienen, und Ihr H: Ghrts:
Procurator Georg Joseph Khuttner beystand gelaisstet, der ybrigen minderjährigen Kinder halber aber Martin
Nidermayr Weeber von Allershausen und vorgemelter Joseph K h e r n von Giggenhausen beede Ghrts. als
Vormunder Ghrtlichen Constituiret worden, unnd stat selben auch bey Gehrt. erschienen, unnd hieryber das
obrigkeitl: Handtglibd praestirt, zum ausgemacht Vätterl: und Mütterichen Erb. Weillen es der vorhantenen
villen Schulden halber ein mehreres nit leidet, jedem 120 mithin allen zusammen in Summa 480 ft. gebihren sollen,
mithin solchemnach die sambentl: Schuldt Possten, unnd Erbguetter vor verstandtene Ybernambs
(8) Summa der 1313 ft. 30 Xr. Richtig usmachen, Item ist mit Herausbezahlung deren
Vierttens die Verabredung dahin beschehen, daß gleich alleranfangs die Gottshaus Capitalia entweders sogleich
haimbbezahlt oder demnechstens widerumb uf bestes Neu Versichert: unnd Verintereßirt = die Löbl:
Grundtherrschafft hingegen mit deren ausstehenten Capital unnd intereße nach ihrs unnd Möglichkeit abbezalt:
all obigen Heurath unnd specificirte Schuld Posten unnd gelichene Gelter, dann Heurath: unnd Erbgietter aber,
Nemblichen dem Josephen Khern von Giggenhausen unnd denen obbenandten 4 Kindern in Jährlichen fünfzig faß Gelt
(9) zwischen Weinacht: unnd Lichtmeß Zeit 1747 erstesmahl anfangent, Continuando /: außer eines Schaur:(=Hagel)
oder sonstogen Haubtfahl Jahr, in Welchen derselbe sodann mit Erlegung der Frisst gänzl: befreyet sein soll /:
-------erlegt und bezahlt werden missen. unnd ziehen sothane Frissten anfänglichen Mentionierter
Joseph Khern, obverstandtene 4 Kindter jedes dem Alter nach, unnd zwar ieniger welche es am besten
gebrauchen, solang unnd vill, bis jeder Thaill das seinige empfangen würdet. Yber das ist auch bedingt worden, daß
Fünfftens diese 4 Schwestern zur gebräuchligen Ausferttigung jede ain zuegerichtes Pött, Pöttstatt unnd Casten,
dann aine rvdo Khu. oder hievor 10 ft. auf deren jedesmahliges-
(10) Verlangen onwaigerl: verbehändiget, dan auch
jeder daß den Verheurathungs Fahl der Hochzeitl: ein unnd Ausgang mit Pier unnd Wein bevors ausgehalter werden muß, da aber ain: oder der andere in der frembten schadhaft, krankh oder ligerhafft unnd so wehre jedes
zum Haimathle zubringen unnt solang der Unterschlupf zugestattens bis jedes widerumben zur Genesung khommen
würdet. Die Cosst hingegen wehre denen selben 4 Wochen lang neben denen Medecamenten vom Gut das abzeraichen: hinach aber ihme jeder Tochter dise von dem ihrigen ewig zerhoffen hätte zum Fahl aber eines gar
schadhaft würde, so misste auch dieses umb deren Erbfall zeitlebens beim Gut-
(11) unterhalten und verpflegt werden, Weitters wann ain Geschwistrigt
im ledigen Stand versterben solte, hetten alsdann die yberlebende derley, deren etwann hinterlassente Erbthaill
doch mit Auschluß dess Ybernemmers uf gleichen thaill miteinander zu Erben. Schließlichen zalt die heuntige
Briefs kossten sowohl als auch koenfftige Bekandtnuss der Ybernemmer alleinig, die einstmahlige Quittungrn hingegen die einnemmende Thaill auch miteinander.
Mit welchen dann die Thaill dise Ybergab beschlossen, hiran ganz wohl Content: und zufriden, unnd haben der
stett: und vessten Darobhaltungs willen einer Lobl: Pleg Ghrts obrigkeit mit Mundt: unnd Handt angelobt, bis
nun aber in aller vollstendtige Ausrichtung-
(12) beschiht, verbleit das gesambte Vermögen doch ohne Schaden der
Lobl: Grundtherrschafft , pro hypotheca verschriben. ut supra (= Datum wie oben)
Testes (= Zeugen) : Johann Georg Martin .. Ober-, unnd Georg Rogenhofer Mitterschreiber beed alhir zu Crandtsperg
(Ergänzung S. 2)

Den 11. Febr. 1750

ist Marx Wildgruber von Eggenberg bey Ghrt erschinen und hat mitls Verhörs Proth: de ao: 1741 producirt, daß
lauth eingekommenen Ghrts Gschäfft de dato 15 Merz dict anni (= besagten Jahres) sein eheleibl: unnd
de facto in der Hofm: Hilgershausen ......... Tochter Eva ab dem in das Ruspische Gut vorlengst schon hinein
gelichene unnd ordentl: Verbriffte cost: (?) würkhl: 25 ft. jntee (= Interesse, als Zins) Rusp: verblib .... und
bißhero nit bezalt: jedoch gleichwohlen in gegenwertige Vertragsbrieff .... ybergeben worden sint; Welches zu
dem ... Von Obrigkeits wegen hiemit angemerkht würdet, damit jeziger Guets besizer Math: Wolf Ruesp
gedacht liquides jntee denen Schuldnern annoch zu laissten, jedoch hinwiderumben denen vorhandenen 5.
Erbstämme. an ihren obsignirten Erbthaill und zwar einen jeden 5: mithin obige 25 ft. zu defaulirensoforth obige....

(Sinngemäß: Wolfgang Wolf hatte von Max Wildgruber 25 Gulden Geld geliehen. Durch die Übergabe an den Sohn Matthias war Wolfgang Wolf mittellos geworden. Die Übertragung der Hypothek auf den Sohn Matthias wurde damit nachgeholt.)

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(C) Josf Kiening, zum Anfang www.genealogie-kiening.de