Josef Kiening: Genealogie im Gebiet nordwestlich von München

Leibeigenschaft

In vielen Ortsgeschichten werden die Begriffe Leibrecht und Leibeigenschaft verwechselt. Deshalb sei das hier erläutert:

Leibrecht ist eine Form von Immobilien-Eigentum unter einem Obereigentümer und bedeutet keinerlei Einschränkung der Person.

Leibeigenschaft ist eine Einschränkung der persönlichen Freiheit und hat nichts mit Immobilien zu tun.

In der Zeit seit 1600 gab es in Altbayern keine Leibeigenschaft. Das muß ausdrücklich festgehalten werden.

Unter Leibeigenschaft stellt man sich meist eine Art milder Sklaverei vor. Ich halte das für eine falsche Meinung. Ich denke, daß die Leibeigenen sich gerne in diese Form der Abhängigkeit begeben haben, ähnlich wie bei einem heutigen Arbeitsverhältnis, da sie damit in den Genuß eines Sozialsystemes kamen. Der Leibeigene brauchte für jede Entscheidung und Veränderung die Zustimmung des Herrn. Dafür stand ihm jedoch die volle Versorgung und Alterssicherung durch seinen Herrn zu.

Insbesondere waren die Kinder von Leibeigenen wieder Leibeigene des gleichen Herrn und hatten das gleiche Recht auf Arbeit und Versorgung.

In alten Protokollen sind häufig Geburtsbriefe enthalten. Einen solchen Geburtsbrief benötigte jeder, der sich in einen anderen Herrschaftsbereich begab und sich dort niederlassen wollte. Die Heimatbehörde stellte ihn aus. Dabei heißt es stets, daß "die schwere Bürde der Leibeigenschaft hierzulande nicht üblich" sei und der Inhaber frei davon ist.

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