Egenhofen, Arzt-Attest von 1739

Das Lied von Doktor  Eisenbart beschreibt eine echte Geschichte.
Quelle:
Staatsarchiv München : Briefprotokolle Hofmark Weyhern - Egenhofen 
alte Signatur Br.Pr. Fascikel 1469 , neue Signatur  Briefprotokolle  4234

28.11.1739 Attest

für den Stein- und Bruchschneider Jakob Zenner, Leib- und Wundarzt aus Fischbach Gericht Weingarten in Schwaben geboren.

Er befreite Bartholomäus Huber Zimmermeister Egenhofen, 44 Jahre alt, aus Todesgefahr. Ein sogenanntes Wassercarniffel und Fleischgewächs an der linken Seite des Leibes durch Schneiden, auf der rechten Seite von einer sich gezeigten Extension ohne Schneiden, mit göttlichem Beistand gleich kuriert und genesen.

Der Zimmermeister Huber war bei Aufrichtung eines Zimmers von einem Holz dermaßen geschlagen worden, wodurch er einen gefährlichen Leibschaden überkommen. Er konnte seine Arbeit nicht mehr versehen. Keine Mittel halfen und etliche zu Rat gezogene Ärzte hat sich keiner getraut, dem beschädigten Huber zu helfen.
Da kam Herr Zenner in die Egenhofener Gegend und bot seine Hilfe am 23. Oktober  an. Er schnitt das 3 Pfund schwere Gewächs und Gewässer und kurierte die Störz-Extension ohne Schneiden so kunstreich,  dass Huber nach dem Schneiden nicht in Ohnmacht gefallen, ja nur ganz wenig Schmerz dabei gefühlt.
Aus Dank ließ er dieses gerichtliche Attest schreiben.
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Kommentar:

Der Original-Text  ist 4 Seiten lang. Der Zimmermeister Huber konnte selbst nicht schreiben, deshalb verfasste der Hofmark--Richter das Protokoll und  eine Kopie für seine Akten.
Die Wander-Chirurgen führten ihre Kunst auf einer Bühne vor der ganzen Dorfgemeinschaft vor. Laute Musik sollte dabei die Schreie des Patienten übertönen. Die gerichtlichen Atteste konnte der Arzt im nächsten Ort vorzeigen.

Siehe auch Hinweis zu Pfaffenhofen an der Glonn
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(C) Josef Kiening, zum Anfang www.genealogie-kiening.de