Kiening: Genealogische Datensammlung für das Gebiet nordwestlich von München, Erläuterungen

Häuser

Begriffsdefinition

Die Personen sind nach Familien, diese nach Häusern geordnet. Häuser, das sind die Wohngebäude nach dem Stand von 1812. Im Zuge der Neuordnung der bayerischen staatlichen Verwaltung erhielt jedes Wohngebäude bei der Anlage des Katasters eine Hausnummer. Diese Hausnummer in Verbindung mit dem 1812 gültigen Ortsnamen bildet hier den Suchbegriff.

Ein Haus im ländlichen Dorf war nicht nur Wohnung, Dach über dem Kopf, sondern zugleich Arbeitsplatz, eine Existenzgrundlage. Deshalb wurden nicht mehr Häuser gebaut, als Arbeit vorhanden war. Zugleich war das Haus die Sozialversicherung. Der junge arbeitsfähige Hausbesitzer war für die Altersversorgung der Vorgänger-Generation zuständig.  Die Größe der Häuser spiegelt die Sozialstruktur des Dorfes.

Fast alle Häuser stehen seit dem Jahr 1650 (die Bauernhäuser nach Meinung des Verfassers schon seit über 2000 Jahren, siehe Hauserbauern) bis 1950 an der selben Stelle.
Um das Jahr 1800 ändern sich in den meisten Dörfern nach Aufgabe der Dreifelder-Wirtschaft  zwar die Arbeitsbedingungen, aber nicht die Anzahl der Häuser.

Um 1650 wurde nach den Zerstörungen des Dreißigjährigen Krieges der alte Zustand wieder aufgebaut und blieb lange unverändert. Nach 1800 kommt es zögernd zu Neubauten und  Hofteilungen. Ab 1850 setzt an Orten mit Bahnhöfen  rege Bautätigkeit ein, doch erst ab 1950 wandeln sich die Dörfer nordwestlich von München zu Schlaf-Vorstädten und der Arbeitsplatz gehört nicht mehr zum Wohnhaus.

Holz- und Steinhäuser

Was heute als stattliches Bauernhaus oder als kleines altes Häusl dem Bild unserer Dörfer das behäbige Aussehen gibt, ist in der Bausubstanz meist nicht alt. Jedoch wurden stets die Neubauten an die gleiche Stelle oder zumindest auf das gleiche Grundstück gestellt.

Die "alten" steinernen Bauernhäuser entstanden in 2 Schüben in den Jahren 1830 - 40 und in den Jahren 1860 - 70.

Vorher gab es in den Dörfern (Raum Dachau) nur Holzhäuser. Nur Kirche, Pfarrhof und Badhaus, sowie die frei stehenden Backöfen, waren aus Ziegel gebaut. Anderes Stein-Baumaterial als Ziegel ist hier nicht verfügbar. Aus den runden Kieselsteinen der Eiszeitgletscher läßt sich kein Haus bauen.

Die früheren Holzhäuser hatten keinen langen Bestand. Alle 50 Jahren mußte ein Holzhaus neu errichtet werden, weil die untersten, auf dem feuchten Erdboden aufliegenden Balken verfault waren. . Dazu wurde das alte Haus zerlegt, der Bauplatz eingeebnet und das neue Haus unter Wiederverwendung noch brauchbarer Balken neu errichtet. Die Dächer waren mit Stroh gedeckt. Erst die Brandversicherung (ab 1800) setzte die Ziegeldeckung durch.

Da die Neubauten stets an die gleiche Stelle gesetzt wurden und die alten Häuser vollständig wieder verwendet oder verwertet wurden, blieben nicht einmal archäologische Spuren.

Zugriff über Ortsnamen Orte

Ortsnamen werden hier in der gültigen amtlichen Schreibweise (Amtliches Ortsverzeichnis für Bayern 1952) verwendet. Allerdings fehlen viele Orte in diesem Ortsverzeichnis, vor allem die nach München eingemeindeten Dörfer, sowie einige durch Aufforstung, Kraftwerksbau, Militärübungsplätze oder ähnliche Ursachen verschwundene Einöden. Als Ort gilt hier, was im Kataster 1812 als Ort geführt wurde. Die Entstehung des Katasters wird unter Verwaltung erklärt.

Einzelinformationen zu den Häusern

Die Häuser werden mit den im Jahr 1812 eingeführten Hausnummern identifiziert. Daneben stehen die Hofnamen von 1760 mit den für das Haus im Jahre 1760 zuständigen Grundherren und Gerichtsbezirken. Die gleichen Informationen stehen als Kopfzeilen über jedem Häuserbuch.

Größe der Anwesen: Hoffuß und Tagwerk

Vor 1812 wurde die Größe der Anwesen mit dem Hoffuß gemessen. Die Bedeutung ist im Kapitel Sozialstruktur beschrieben. Seit der Landvermessung 1812 ist die Größe der Anwesen in Tagwerk (bayerisches Flächenmaß: 1 Tagwerk entspricht 0,3473 Hektar) gemessen.

Im Kataster sind die Grundstücke eines Hauses in mehrere Gruppen zusammen gefaßt. Gruppe A enthält die zur Grundherrschaft des Hauses gebundenen Flächen. Weitere Gruppen (B, C, D usw.) enthalten Grundstücke anderer Grundherren oder Eigengrundstücke. Für jeden Grundherrn wird eine Gruppe gebildet und es wurden die dafür fälligen Abgaben und Steuern notiert.

Die Angaben in den Kopfzeilen für jedes Haus haben also folgende Bedeutung:

(fette große Schrift:) Ort und Hausnummer (Stand 1812) : Hofname (nach Steuerbuch 1760), eventuell weiterer Hofname (nach Kataster 1812)

(kleine Schrift:) Hoffuß, Name des Grundherren nach Steuerbuch 1760, Größe der an diesen Grundherren gebundenen Grundstücke in Tagwerk nach Kataster 1812. Die Dezimalstellen der Tagwerke wurde zu ganzen Zahlen auf- oder abgerundet. Ein Hausgrundstück mit weniger als 1737 qm (=0,5 Tagwerk) ergibt somit Null Tagwerk.

2. Zeile: Name des nach Steuerbuch 1760 zuständigen Gerichtes, entweder Amt oder Hofmark, dann Gesamtgröße des Anwesens mit Summe der Tagwerk von allen Grundherren und Eigengrundstücken nach dem Kataster 1812. Spätere Veränderungen durch Kauf und Verkauf sind häufig. Wenn Hoffuß und Tagwerk nicht zueinander passen, weist das auf Veränderungen zwischen 1760 und 1812 hin. Hofzertrümmerungen in dieser Zeit sind jedoch selten. Die Grundherren ließen das nicht zu.

Zugriff über Hofnamen, Grundherren oder Gerichtsbezirke

Unter diesen Titeln auf der Startseite finden sich neben Erläuterungen auch Übersichts- und Einzellisten der Häuser. Diese Register sind für den fortgeschrittenen Familienforscher gedacht, der einen Hofnamen (etwa den Namen einer Mühle) kennt, jedoch nicht den Ort, bei dem das Anwesen geführt ist, oder bei nicht eindeutig lesbaren Orten, zu denen jedoch der Grundherr oder die Herrschaft angegeben ist.

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(C) Josef Kiening, zum Anfang www.genealogie-kiening.de